BJW Haus Dettingen unter Teck

Für junge Volljährige ist die selbständige Anmietung geeigneten Wohnraumes ein großes Problem. Mangelndes Know-How, Vorbehalte von Vermieterseite und eine angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt sind die wesentlichen Gründe dafür. Seit Februar 2017 bieten wir einen für junge Volljährige konzipierten Wohnraum. Junge Volljährige und junge volljährige Geflüchtete können im Rahmen einer Hausgemeinschaft den nächsten Schritt zu einer selbständigen Lebensführung gehen.

Gemeint ist hiermit einerseits die Unabhängigkeit von öffentlicher Hilfe, insbesondere in der Sicherstellung des eigenen Lebensunterhalts (Arbeiten und Wohnen), und andererseits eine Stabilität der Persönlichkeit, die es ermöglicht, auf die eigenen Bedürfnisse und Anforderungen des Lebens flexibel und angemessen zu reagieren.

Darüber hinaus bietet das Betreute Jugendwohnen dem jungen Menschen ein personenbezogenes Beratungsangebot, welches ihm die Möglichkeit gibt, sich mit Fragen der eigenen Person, der eigenen Geschichte oder auch seiner Zukunftsperspektiven auseinanderzusetzen.

Das SGB VIII bezieht sich auch auf junge volljährige Flüchtlinge, allerdings ist im Bereich der Flüchtlingshilfe für Volljährige das Asylbewerberleistungsgesetz mit seinem deutlich niedrigeren Versorgungsstandard maßgeblich. Junge Geflüchtete können Leistungen beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder aufgrund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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